Was bedeutet Kurzzeitpflege?
Wenn pflegende Angehörige mal nicht zur Verfügung stehen, zum Beispiel in der Urlaubszeit, dann können Sie bei uns die vollstationäre Pflege auch für einen kurzen Zeitraum in Anspruch nehmen.
Ob Krankenhausaufenthalt oder Urlaub, manchmal ist es notwendig, dass Sie für Ihre Angehörigen kurzfristig eine vollstationäre Pflege in einem unserer Häuser in Anspruch nehmen müssen.
In unseren Seniorenresidenzen kümmern wir uns um unsere Bewohnerinnen und Bewohner rund um die Uhr. Sie werden optimal versorgt. Unser umfangreiches Aktivitätenprogramm geht auf die Bedürfnisse ein und sorgt für eine gemeinschaftliche und familiäre Atmosphäre.
Gut zu wissen
Die Kurzzeitpflege können Sie für eine Dauer von 56 Tagen pro Jahr in Anspruch nehmen. Für diese Zeit übernehmen die Pflegekassen die Kosten für eine stationäre Unterbringung. Die Kurzzeitpflege kann zudem mit der Verhinderungspflege kombiniert werden. Im Gegensatz zur Verhinderungspflege kann die Kurzzeitpflege nicht zuhause übernommen werden. Sie ist nur in einer entsprechenden Pflegeeinrichtung möglich.
Anspruch und Kostenübernahme
Jeder, der einen anerkannten Pflegegrad der Stufen 2, 3, 4 oder 5 hat kann eine Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Alle, die noch keinen Pflegegrad haben, aber aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls pflegerische Unterstützung benötigen, können ebenfalls zur Überbrückung die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. In diesen Fällen übernimmt dann die jeweilige Krankenkasse die Kosten für die Pflegeleistungen. Die Unterbringungskosten müssen von den Bewohnern selbst getragen werden.
Entdecken Sie unsere Häuser mit den Angeboten der Kurzzeitpflege
Wir freuen uns darauf, Sie in unserer herzlichen Gemeinschaft willkommen zu heißen!
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